Verein HERBERGE e.V.

Satzung des Vereins HERBERGE e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1. Der Verein führt den Namen „Herberge e.V.“.
2. Sitz des Vereins ist Evenhausen, Gemeinde Amerang.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins Herberge e.V. ist die Unterstützung von Projekten, in denen hilfsbedürftige Menschen Aufnahme, Erholung, Förderung, Betreuung, Erziehung und Weiterbildung, sowie die nötige therapeutische Begleitung finden.
Im einzelnen sind dies folgende Projekte:
1. eine Herberge, in der Menschen, die sich in Krisen- oder Umbruchsituationen befinden, Aufnahme, Erholung und die nötige therapeutische Begleitung finden.
2. ein Seminarbetrieb, der interessierten Menschen persönliche Weiterentwicklung und Weiterbildung in verschiedenen künstlerischen, therapeutischen und spirituellen Bereichen ermöglicht.
3. die Betreuung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, insbesondere die Förderung der Erziehung von Kindern im Vorschulalter.
Dies soll verwirklicht werden
- durch die Unterhaltung und den Betrieb eines Kinderhauses
- Förderung insbesondere der Integration von behinderten Kindern
- Betreuung der Eltern durch aktive Elternarbeit
- Unterstützung des Personals mit Supervision und ganzheitlicher Begleitung
4. die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der therapeutischen Betreuung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und verfolgt keine politischen Zwecke. 


Die vollständige Satzung zum Download: Satzung.pdf